Studienabschlussphase
Ab wann liegt eigentlich kein Studierendenstatus mehr vor? Bis wann kannst du studentische Vergünstigungen wie Krankenversicherung oder Werkstudentenregelung nutzen bzw. anwenden? Nicht immer hängt das von der Exmatrikulation ab!
BAföG
Die BAföG-Förderung endet spätestens mit der Bekanntgabe des Abschlussergebnisses.
Gesetzliche Krankenversicherungspflicht der Studierenden
Diese endet mit Ablauf des letzten Semesters, für das du eingeschrieben bist. Dies gilt sogar, falls du dich im laufenden Semester exmatrikulieren solltest. Als Beispiel: Das Semester geht von April bis September. Die Exmatrikulation findet Mitte Mai statt und du gehst lediglich einem Minijob nach. In diesem Fall bleibt die studentische Krankenversicherung bis Ende September bestehen.
Familienversicherung
Endet mit der Exmatrikulation, sofern alle Prüfungen bereits absolviert wurden.
Beihilfe
Die Beihilfeberechtigung ist unmittelbar an das Kindergeld gekoppelt.
Kindergeld
Ausschlaggebend ist, wann du die letzte Prüfungsleistung erbringst: das kann sowohl vor der Exmatrikulation als auch danach (sofern Uni-intern möglich) der Fall sein.
Wenn du dich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindest, kann in dieser Übergangzeit eine Kindergeldberechtigung vorliegen: z. B. zwischen Bachelor- und Masterstudium, Referendariat oder Anerkennungspraktikum. Die genauen Auslegungen findest du in der Dienstanweisung zum Kindergeld.
Jobben unter Werkstudentenstatus
Die Möglichkeit, unter dem Werkstudentenstatus zu jobben, entfällt mit Ablauf des Monats in dem du vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich informiert worden bist.
Bürgergeld
Da der BAföG-Anspruch mit der letzten Prüfungsleistung entfällt, kann ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden – trotz Immatrikulation.
Weitere Informationen:
(Halb-)Waisenrente
Die Hochschulausbildung endet mit der Ablegung der Abschlussprüfung, wenn parallel das Prüfungsergebnis („Bestanden“ oder „Nicht bestanden“) bekanntgegeben wird. Wird das Ergebnis später bekannt gegeben, so ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe ausschlaggebend.
Weitere Informationen: