Kulturförderung
Warum Kulturförderung?
Die kulturelle Förderung von Studierenden ist in Niedersachsen wie in den meisten Bundesländern als gesetzliche Aufgabe der Studierendenwerke festgeschrieben. Seit 1995 steht das Kulturwerk Hildesheim allen Studierenden als kontinuierliche und professionelle Anlaufstelle für Fragen zur Kunst und Kultur bzw. kulturellen Förderung zur Verfügung. Primäres Ziel unserer Arbeit ist es, allen Studierenden ein aktives kreatives Engagement neben dem bzw. als Ergänzung zum Studium zu ermöglichen. Die Inhalte unserer Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen der Studierenden. Studentische Kultur zeichnet sich durch Spontaneität und Vielfalt aus. Deshalb stellt das Kulturwerk sein Programm jedes Semester in Abstimmung mit studentischen Gruppen, Initiativen, Hochschuleinrichtungen und anderen Hildesheimer Kulturträger*innen neu zusammen. Das bedeutet, Entwicklungen zu spüren, Tendenzen wahrzunehmen und oft auch neue Wege des Realisierens zu beschreiten. Kulturelle Aktivität bietet die Chance zur individuellen Horizonterweiterung und zur interdisziplinären Vernetzung. Fächer- sowie hochschulübergreifende und interkulturelle Projekte fördern den Austausch zwischen Studierenden unterschiedlicher Fachbereiche, Hochschulen und Kulturen und die Wahrnehmung der Hochschulen durch die Hildesheimer Bürger*innen sowie die Identifikation der Studierenden mit ihrem Studienort. Kreative Arbeit in kulturellen Projekten trägt dazu bei, den Lebensraum Hochschule aktiv mitzugestalten. Die Kooperation mit anderen Kulturanbieter*innen und mit Einrichtungen der Stadt Hildesheim schafft zusätzliche Möglichkeiten, studentisches Kulturengagement einer breiten, nicht nur hochschulinternen Öffentlichkeit zu präsentieren.
FAQ Kulturförderung
Wer kann sich an das Kulturwerk wenden?
Das Kulturwerk Hildesheim ist Ansprechpartner für alle Hildesheimer Studierenden – egal ob von Uni oder HAWK, ganz gleich, ob du einen künstlerischen Studiengang absolvierst oder nicht. Natürlich unterstützen wir auch Kooperationsprojekte mit Studierenden anderer Hochschulen, mit professionellen Künstler*innen oder anderen Nicht-Studierenden, sofern sie eine Bereicherung für das studentische Hildesheimer Kulturleben darstellen.
Welche Projekte werden gefördert?
Das Kulturwerk unterstützt in der Regel studentische Projekte von Hildesheimer Studierenden, sofern sie nicht an eine Lehrveranstaltung der Hochschulen gebunden sind. Einen Antrag auf finanzielle Förderung kann jede*r Studierende*r einer Hildesheimer Hochschule stellen.
Was fördert das Kulturwerk nicht?
Leider können wir für die Umsetzung von Seminararbeiten keine finanzielle Unterstützung gewähren. Wir stehen euch aber auch bei diesen Projekten gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bachelor- und Masterarbeiten, sofern sie eine über die Prüfung hinausgehende Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Im Einzelnen bedeutet das, dass bei Theater-, Tanz- und Konzertprojekten mindestens eine öffentliche Aufführung stattfinden muss. Kunstprojekte müssen im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung, für die insgesamt eine Förderung gewährt wird, für Publikum zugänglich sein. Bei Filmprojekten muss mindestens eine öffentliche Präsentation erfolgen. Die Teilnahme an Festivals wird ebenfalls positiv angerechnet. Bei allen Präsentationen muss ein nennenswerter Anteil in Hildesheim stattfinden. Eine Förderung des Kulturwerks ist außerdem bei rein kommerziellen Veranstaltungen und nicht-studentischen Projekten ausgeschlossen.
Welche Art der Unterstützung erwartet dich beim Kulturwerk?
Das Kulturwerk berät dich und hilft dir bei der Planung, Organisation und Durchführung von Projekten, Ausstellungen und Veranstaltungen. Wir unterstützen dich bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, stellen dir Equipment (z. B. für Ausstellungen) zur Verfügung usw.. Außerdem kannst du das Kulturwerk als „Backoffice“ (kopieren, telefonieren, verschicken usw.) für deine Projekte nutzen. Auch eine finanzielle Förderung ist möglich. Die jährliche Höchstfördersumme pro Projekt beträgt dabei 250 €. Über unsere Künstler*innenkartei (Künstler*innenvermittlung) kannst du Kontakt zu Gleichgesinnten aufnehmen. Auftrittsangebote, die bei uns eingehen, geben wir gerne an bei uns registrierte Künstler*innen weiter. Jedes Semester kannst du unseren Veranstaltungskalender auf der Website nutzen, um deine kulturellen und künstlerischen Projekte und Initiativen vorzustellen bzw. aktuelle Produktionen und Veranstaltungen anzukündigen.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Wenn du finanzielle Förderung beantragen willst, ist es wichtig, dass deine Unterlagen rechtzeitig – spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung – bei uns eingehen. Die Antragsunterlagen sollten mindestens aus einem Anschreiben an das Kulturwerk, aus dem der Förderwunsch und die besondere Förderungswürdigkeit des Projekts hervorgehen, einer Darstellung des Projekts, einigen Daten zu den Beteiligten und einem Kosten- und Finanzierungsplan bestehen. Einen Musterantrag findest du im Downloadbereich.
Wie oft kann man Förderung beantragen?
Für jede Initiative/jedes Projekt kann nur ein Antrag auf finanzielle Förderung pro Kalenderjahr gestellt werden. Darüber hinaus unterstützen wir dich natürlich gern in anderer Form bei jedem deiner Projekte. Falls du an mehreren Projekten beteiligt bist, kannst du selbstverständlich für jedes Projekt/jede Initiative einen Förderantrag pro Kalenderjahr stellen.
Förderung durch den Regionalrat
Eine weitere Fördermöglichkeit bietet der Hildesheimer Regionalrat des Studierendenwerks. Mit einem Budget von 4.000 € fördert er kulturelle und gemeinschaftsstiftende studentische Projekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antrag von Studierenden gestellt und das Projekt wesentlich von Studierenden getragen wird. Außerdem muss ein Nutzen des Projekts für die Studierendenschaft deutlich werden. Die Regionalräte bestehen aus den studentischen und nichtstudentischen Vertreter*innen der Universitäten und Hochschulen im Verwaltungsrat des Studierendenwerks sowie Vertreter*innen der ASten der jeweiligen Standorte des Studierendenwerks. Antragsformular und Checkliste findest du im Downloadbereich. Die Abgabefristen sind jährlich der 15.05. bzw. 15.11.!