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Rechtsberatung

Rechtsberatung

Die Rechtsberatung ist ein kostenloses Angebot des Studentenwerks in Zusammenarbeit mit dem AStA der TU Clausthal. Sie soll Studierenden schnell, unbürokratisch und kompetent weiterhelfen und umfasst eine Erstberatung in Rechtsfragen durch eine*n Anwältin*Anwalt.

Bisher mussten Studierende zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (Marktstraße 9) beantragen, bevor sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen konnten. Unter bestimmten Umständen lehnt das Gericht die Ausstellung eines solchen Beratungshilfescheins jedoch ab, z. B. aufgrund fehlender Unterlagen oder zu hohem Vermögen. Zudem gibt es immer wieder Situationen, in denen Studierende sehr schnell rechtliche Unterstützung brauchen und somit für die Beantragung beim Amtsgericht keine Zeit bleibt.

In diesen Fällen können sich die Studierenden an die Sozialberatung des Studentenwerks oder den AStA der TU Clausthal wenden. Diese arbeiten eng mit einer ortsansässigen Anwältin zusammen und können auf unbürokratische Weise eine Erstberatung vermitteln. Falls darüber hinaus noch Bedarf an rechtlicher Beratung besteht, wird die Anwältin klären, ob möglicherweise Prozesskostenbeihilfe beantragt werden sollte.