Wissenswertes
Warum sollte ich beim Studentenwerk einziehen?
Schließt du einen Mietvertrag mit dem Studentenwerk ab, weißt du von Anfang an, welche Kosten auf dich zukommen. Vor allem musst du nicht befürchten, dass du später Abrechnungen erhältst, bei denen du aus allen Wolken fällst – denn unsere Mietpreise sind all-inclusive.
Bei uns musst du dich nicht selbst um Verträge mit einem Strom- und Gasanbieter kümmern – diese Kosten sind in fast allen Wohnheimen bereits im Mietpreis enthalten.
Auch der Internetanschluss ist fast überall inklusive. Du musst dir also keine Gedanken über einen geeigneten Internetprovider machen, der dir zu einem guten Preis die Leistung bietet, die du gerne haben willst. Und auch der Auszug läuft bei uns problemlos, denn die Renovierung übernehmen wir!
Kurzum: Bei uns gibt es keine versteckten Kosten und du musst dich um nichts kümmern.
Miete und Betriebskosten
Wie setzen sich die Mieten in den Wohnheimen des Studentenwerks zusammen?
Grundsätzlich besteht die Warmmiete aus:
- der Grundmiete
- einer Betriebskostenpauschale und
- ggf. einem Zuschlag
Was verstehen wir unter der Grundmiete?
Die Grundmiete wird in Anlehnung an die Zweite Berechnungsverordnung errechnet und berücksichtigt unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Verwaltungskosten und Abschreibungen, Instandhaltungskosten und Schönheitsreparaturen.
Einen erheblichen Teil der Grundmiete machen die Kapitalkosten aus. Das sind Kosten, die für Erwerb, Bau oder Modernisierung von Wohnheimen anfallen. Die Kapitalkosten werden für alle Standorte zusammengefasst und auf die Wohnheime gleichmäßig umgelegt. Dadurch erreichen wir, dass Wohnheime, die vor 1995 gebaut wurden und für deren Errichtung es noch Zuschüsse gab, zur Finanzierung der später gebauten oder sanierten Wohnheime beitragen.
Je nach Lage, Zustand und Ausstattung der Zimmer wird dann am Ende noch ein Zu- oder Abschlag errechnet und es werden die regelmäßigen Mietausfälle berücksichtigt, die durch die überdurchschnittliche Fluktuation und die damit verbundenen notwendigen Renovierungsarbeiten entstehen.
Was sind Betriebskosten?
In der Betriebskostenpauschale sind u. a. die Kosten für Heizung, Strom und Wasser sowie für Internetanschluss, Müllentsorgung, Gebäudereinigung, Winterdienst und die Pflege der Außenanlagen enthalten. Auch verschiedene Versicherungen und die Grundsteuer werden erfasst. Sogar eine Hausratversicherung für dein Zimmer ist gleich mit enthalten.
Und weil die Betriebskosten pauschal gezahlt werden, musst du nicht befürchten, am Ende des Jahres eine Nachforderung zu erhalten. Extra zahlen muss nur, wer Schäden anrichtet oder Verpflichtungen nicht nachkommt, die sich aus der Hausordnung ergeben, z. B. nicht dazu beiträgt die Gemeinschaftsküchen und -flure sauber zu halten.
Welche Zuschläge können anfallen?
Ein Zuschlag wird z. B. dann berechnet, wenn das Zimmer oder Apartment mit Möbeln gemietet wird. Auch wenn du dich für einen Vertrag entscheidest, der eine andere Befristung hat als das Semesterende, wird der Mehraufwand berücksichtigt (siehe: Welche Mietvertragsmodelle gibt es?).
Beispielzahlen für ein WG-Zimmer (13,75 m² groß):
- Grundmiete: 134 €
- Betriebskostenpauschale: 112 €
- Möblierung: 25 €
- → 271 €
Antragstellung
Wer darf bei uns wohnen?
Studierende im Zuständigkeitsgebiet des Studentenwerks OstNiedersachsen. Falls Platz zur Verfügung steht, nehmen wir auch Studierende anderer Hochschulen auf, die uns den Zweck des (vorübergehenden) Aufenthaltes nachweisen (Praktikum, Hospitation).
Wie kurz/wie lange?
Für Kurzzeitvermietungen besteht eine Mindestmietdauer von einem Monat. Es gibt eine generelle Mietzeitbegrenzung auf maximal fünf Jahre. Gäste oder Praktikanten nehmen wir für maximal ein Semester auf, wenn Kapazitäten vorhanden sind. Die Studierenden unserer Hochschulen haben immer Vorrang.
Wann sollte ich einen Antrag stellen?
Einen Reservierungsantrag kannst du bereits frühzeitig stellen, da du erst beim endgültigen Abschluss des Mietvertrages Immatrikulation oder Zulassung (Studienplatz) nachweisen musst. Die Reservierung ist kostenlos und nicht rechtlich verbindlich. Verpflichtungen für dich entstehen erst, wenn du unser Wohnangebot annimmst.
Wie stelle ich einen Antrag?
Einen Antrag für die Reservierung eines Wohnheimplatzes kannst du gleich online auf unserem Wohnheim-Portal stellen.
Wir nehmen deinen Reservierungswunsch in unsere Vormerkliste auf und bieten in der Reihenfolge dieser Liste freiwerdende Zimmer an. Auf unser Angebot solltest so schnell wie möglich reagieren – sonst müssen wir leider davon ausgehen, dass du kein Interesse mehr an einer Reservierung hast und vergeben das Zimmer weiter.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
Telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei unserer Abteilung Wohnen. Kontaktdaten findest du jeweils auf den Seiten „Wohnen“ deines Studienortes. Wichtig: Nenne bitte bei allen schriftlichen Anfragen deinen Hochschulort, da wir für sehr viele Orte zuständig sind.
Gibt es Wartezeiten?
Ja. Besonders lang sind diese Zeiten in der Regel zu Semesterbeginn.
Wohnformen, Vertragsmodelle und Ausstattung
Welche Wohnformen werden angeboten?
In unseren Wohnanlagen gibt es sehr unterschiedliche Wohnformen:
- Einzelzimmer (meist mit Waschbecken) in großen Einheiten mit Gemeinschaftsküchen und Sanitärräumen
- Einzelzimmer in Wohngruppen (WG) für zwei bis sieben Bewohner mit Küche und Bad – teilweise mit zweiter/gesonderter Toilette
- Einzelapartments mit eigener Kleinküche und Bad/Dusche und WC
- Doppelapartments (zwei Räume) mit eigener (Klein-)Küche und Bad/Dusche und WC – gut für befreundete Personen/Paare
- (Klein-)Wohnungen – meist für Familien
Welche Mietvertragsmodelle gibt es?
Grundsätzlich hast du die Wahl zwischen drei verschiedenen Modellen:
- Semestervertrag
Der Semestervertrag hat eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren. Die im Vertrag angegebene Laufzeit ist befristet und endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. Beide Vertragspartner sind jederzeit zu einer außerordentlichen Kündigung mit einer Frist von 2 Monaten zum Semesterende berechtigt. Semesterende ist der 28.02./31.08. und der 31.03./30.09. entsprechend der Semesterzeiten der zutreffenden Hochschule. - Befristeter Vertrag
Dieser Vertrag hat eine befristete Laufzeit und ist nicht vorzeitig kündbar. Dafür berechnen wir einen monatlichen Aufschlag von 25 €. - Jahresvertrag
Der Jahresmietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von elf Monaten und endet zum jeweiligen Semesterende. Wenn sich das Zimmer zum Ablauf des Vertrages in einem einwandfreien Zustand befindet, erstatten wir nach Abnahme des Zimmers einen Mietfestwert. Der Vertrag ist befristet und nicht vorzeitig kündbar.
Welche Ausstattung kann ich erwarten?
Genaue Informationen dazu bekommst du auf der Seite des jeweiligen Wohnheims.
Häufig sind die Zimmer möbliert und es gibt Waschmaschinen- und Trocknerraum sowie Telefon (-Vorbereitung) und Kabel-/Satellitenanschluss. In den meisten Wohnheimen sind Gemeinschafts-/Partyräume und Fahrradeinstellplätze vorhanden.
Eine Internet-Verkabelung gibt es bisher erst dort, wo es ausdrücklich genannt ist. Wir streben aber nachdrücklich die weitere Verkabelung an.
Was ist in einem möblierten Zimmer vorhanden?
In der Regel findest du dort ein Bett, einen Schrank, einen Tisch, einen Stuhl und ein Regal. In einigen Zimmern kommt noch ein Sessel hinzu. Geschirr, Bettzeug und Ähnliches musst du selbst mitbringen – oder du buchst eines unserer Servicepakete!
Gibt es spezielle Angebote für Studierende mit Behinderung oder Beeinträchtigung?
Das Studentenwerk verfügt über eine Anzahl barrierefreier Wohnplätze. Auch diese genügen sicher nicht allen Bedürfnissen. Wir sind aber bemüht, jeweils individuelle Lösungen zu finden. Wenn du dich für einen Wohnplatz interessierst, der speziellen Anforderungen genügen muss, setze sich bitte mit unserer Wohnheimverwaltung in Verbindung.
Nützliche Hinweise
Anmeldung
Wenn du einen Studienplatz erhalten hast, ist damit kein Zimmer im Studentenwohnheim verbunden. Dafür musst du dich gesondert bewerben. Da die Wartezeiten zum Semesterbeginn meist sehr hoch sind, solltest du dich rechtzeitig um einen Platz bewerben.
Der Antrag auf einen Platz in der Warteliste ist vollkommen unverbindlich. Du brauchst auch noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein, um auf die Warteliste zu kommen. Erst wenn du angeschrieben wirst und auf dieses Angebot antwortest, ist der Mietvertrag verbindlich. Beachte, dass du zusammen mit anderen Personen angeschrieben wirst und nur wer am schnellsten antwortet den Zuschlag auch erhält. In jedem Fall gilt: Solltest du nicht auf ein Angebot reagieren, verfällt dein Platz in der Warteliste. Sage uns also auf jeden Fall Bescheid, falls du weiter auf der Warteliste bleiben möchtest und gib gegebenenfalls deinen neuen Einzugswunsch an.
Anreise
Der nächste größere Flughafen in der Nähe befindet sich in Hannover. Die Weiterreise zu deinem jeweiligen Hochschulstandort und Wohnheim kannst du mithilfe der Bahn oder innerhalb von Niedersachsen mit dem Portal EFA planen – dort sind auch sämtliche Busverbindungen aufgelistet.
Falls du kurzfristig Sachen deponieren musst, kannst du dafür die Schließfächer nutzen, die es an den meisten Bahnhöfen gibt. Allerdings sind diese nicht immer kostenlos. Falls du anreist, ohne eine feste Zusage für ein Zimmer zu besitzen, musst du dir vor Ort ein Hotel oder ein Bett in einer Jugendherberge suchen. In seltenen Fällen hat auch das Studentenwerk kurzfristig noch ein Zimmer frei. Kontaktiere dafür das ServiceBüro an deinem Studienort.
Einzug
Für den Einzug musst du einen Termin direkt mit dem/der Servicemitarbeiter*in vereinbaren. Die jeweiligen Kontaktdaten findest du auf der Seite des Wohnheims.
Beim Einzug füllst du zusammen mit dem/der Servicemitarbeiter*in ein Einzugsprotokoll aus. Dort werden etwaige Mängel vermerkt. In deinem eigenen Interesse solltest du also darauf achten, dass das Protokoll korrekt ausgefüllt ist und alle größeren Schäden (an der Einrichtung etc.) erfasst sind. Unter Umständen musst du ansonsten beim Auszug für diese Schäden aufkommen.
Leben im Wohnheim
Die wichtigsten Regeln und Hinweise zum Leben im Wohnheim findest du in der Hausordnung, die Bestandteil der Mietbedingungen ist. Bitte beachte vor allem, dass du bist nicht dazu berechtigt bist, andere Personen bei dir wohnen zu lassen. Ein Zuwiderhandeln bedeutet die fristlose Kündigung!
Für die meisten Fragen, die das Leben im Wohnheim betreffen, sind die Servicemitarbeiter*innen zuständig. Nur wenn du Fragen zu deinem Mietvertrag hast, solltest du diese direkt mit dem/der jeweiligen Sachbearbeiter*in klären.
Beachte auch, dass dein Mietvertrag nur befristet ist. Beachte deine jeweilige Mietvertragsart und kümmere dich rechtzeitig (d. h. mindestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses) um einen Neuvertrag. Im Vorfeld solltest du dich bereits erkundigen, ob das überhaupt möglich ist.
Auszug
Bei Ablauf deines Mietvertrages durch die schriftliche Kündigung oder das im Mietvertrag angegebene Enddatum, setze dich bitte rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vor Auszug) mit dem/der Servicemitarbeiter*in zwecks eines Abnahmetermins in Verbindung. In deinem eigenen Interesse solltest du darauf achten, dass das Protokoll sowohl beim Einzug als auch beim Auszug richtig ausgefüllt wurde. Sobald du das Protokoll unterschreibst, erkennst du es an und es wird rechtskräftig.
Dein Zimmer musst du besenrein übergeben. Unter Umständen führen die Servicemitarbeiter*innen eine Vorabnahme durch. Dabei sagen sie dir, wo du vor der endgültigen Übergabe noch nachbessern musst. Wenn du das Zimmer in unordentlichem Zustand übergibst, musst du für alle Schäden und gegebenenfalls für die Kosten der Reinigung aufkommen.
Deine Kaution wird frühestens sechs Wochen nach Vertragsende auf das von dir angegebene Konto überwiesen. Wenn wir von dir verursachte Schäden am Zimmer feststellen, wird die Behebung dieser unter Umständen von der Kaution abgezogen.