Nach dem Studium
Wenn du im Anschluss an das Studium in dein Heimatland zurückkehrst, gibt es eine Reihe von Formalitäten zu beachten – genau wie bei deiner Ankunft. Im Folgenden findest du eine To-do-Liste, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:
Abmeldung
Bitte denke daran, dich vor deiner Abreise beim zuständigen Einwohnermeldeamt abzumelden.
Kündigungen
Achte darauf, Kündigungen fristgerecht einzureichen, um dir Ärger und finanzielle Nachteile zu ersparen:
- Wohnungen müssen in der Regel drei Monate vor Auszug gekündigt werden. Wirf einen Blick in deinen Mietvertrag, um zu sehen, ob du vor Auszug renovieren musst und plane dafür entsprechend Zeit und Materialkosten ein.
- Bei Auszug musst du den aktuellen Zählerstand an deinen Energieversorger übermitteln und diesem für die Endabrechnung deine neue Adresse hinterlassen.
- Falls du einen Festnetzanschluss hast, muss dieser fristgerecht gekündigt werden. Hinterlasse auch hier deine neue Adresse wegen der Endabrechnung.
- Handyverträge müssen in der Regel sechs Monate vor Auslaufen des bestehenden Vertrages gekündigt werden, da sie sich sonst oft automatisch verlängern.
- Kündige deine Versicherungen.
- Melde dich bei der Krankenkasse ab.
- Dein Konto bei der Bank solltest du zeitnah zur Abreise auflösen. Falls du nach deiner Abreise noch Überweisungen erwartest, musst du im Zweifelsfall ein anderes Konto angeben, z. B. das eines Freundes/einer Freundin, der oder die dir das Geld anschließend zukommen lassen kann.
- Wenn du Zeitschriften abonniert hast, kündige sie rechtzeitig, bevor sich das Abonnement automatisch verlängert.
- Dasselbe gilt für die BahnCard, die es nur noch im Abonnement mit Selbstverlängerung gibt!
Zeugnisse
Besorge dir vor der Abreise alle entsprechenden Zeugnisse und Bescheinigungen über in Deutschland erworbene Kenntnisse – aus dem Ausland ist es wesentlich schwerer, sich fehlende Unterlagen nachträglich ausstellen zu lassen. Und vergiss nicht, dir auch Leistungen wie Praktika bescheinigen zu lassen.
Rentenversicherung
Wenn du während deines Aufenthalts in Deutschland rentenversicherungspflichtig gearbeitet hast, kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitnehmeranteil der entrichteten Beiträge zwei Jahre nach der Ausreise erstatten lassen. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass du nicht aus einem EU-Land bzw. aus einem anderen Land kommst, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Am besten informierst du dich schon vor der Ausreise über diese Länder, zum Beispiel über die kostenlose Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung, Telefon: (0800) 10 00 48 00.
Exmatrikulation
Außerdem musst du dich bei deiner Hochschule exmatrikulieren. Zuvor solltest du dich aber bei der nächstgelegenen Ausländerbehörde erkundigen, denn mit der Exmatrikulation endet auch deine Aufenthaltserlaubnis.
Rückkehr ohne Studienabschluss
Sicherlich fällt es schwer, ein Gastland nach mehreren Jahren zu verlassen. Aber berufliche und private Perspektiven im Heimatland erleichtern den Abschied und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Ungleich schwerer ist es, ohne den angestrebten Studienabschluss nach Hause zurückzukehren. In vielen Ländern kommt ein Studienabbruch einem Gesichtsverlust gleich. Dabei gibt es viele Ursachen dafür, dass ein Studium nicht zu Ende geführt wird. Ausländische Studierende sind aufgrund finanzieller und sprachlicher Barrieren nach wie vor großen Belastungen im Studium ausgesetzt.
Wenn du Angst davor hast, in dein Heimatland zurückzukehren, ohne die Erwartungen z. B. deiner Familie erfüllt zu haben, solltest du dich noch in Deutschland entsprechend beraten lassen. Hilfe findest du unter anderem bei unseren Psychotherapeutischen Beratungsstellen.