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Energiekrise lässt die Miete erneut steigen

14.07.2022
Im April haben wir die Preise in der Mensa um 20% erhöht und die Betriebskostenpauschale in der Miete um monatlich 15€ pro Mieter*in angehoben. Die Entscheidung dazu haben wir im Februar getroffen. Seitdem haben sich fast alle Preise, vor allem aber die Energiepreise, noch einmal weiter stark erhöht

Der Gaspreis ist im Durchschnitt des ersten Halbjahres im Vergleich zum Vorjahr um rund 300 % gestiegen, der Strompreis um rund 50 %. Auch die Bau- und Materialpreise haben sich enorm erhöht und zum 01.10. steigen die Tariflöhne in der Reinigung um 12,55 %. Als Studentenwerk arbeiten wir gemeinnützig und machen keine Gewinne. Die Finanzhilfe, die wir vom Land erhalten, wurde seit 2014 nicht mehr erhöht und auch in der aktuellen Situation bekommen wir keinerlei staatliche Hilfen, um diese Steigerungen auszugleichen.

* Einkaufspreise des Studentenwerk OstNiedersachsen


Deshalb müssen wir die Betriebskostenpauschale in der Miete zum 1. September um monatlich 60 € erhöhen. Die Preise in der Mensa bleiben vorerst so bestehen, bei den Mieten in unseren Wohnheimen sind wir jedoch leider dazu gezwungen – so wie alle anderen Vermieter auch – zumindest einen Teil der Kosten auf die Mieter*innen umzulegen. Wir wissen, dass die aktuelle Erhöhung einige sehr hart treffen wird. Leider geben es unsere Mittel nicht her, die Energiepreissteigerungen, auf die wir ja keinen Einfluss haben, noch besser abzufedern. Aber zumindest geben wir allen, die bei uns wohnen, eine Preisgarantie. Im kommenden Wintersemester, also bis zum 31.03.2023 wird es keine weitere Mieterhöhung geben. Und Nachzahlungen gibt es bei uns ohnehin nie – Kostensicherheit ist einer der Vorteile, wenn man beim Studentenwerk wohnt. Wie es nach dem 31.03. weitergeht, wird davon abhängen wie sich die Energiepreise weiter entwickeln und wie viel Energie in den Wohnheimen verbraucht wird. Mit ihrem Verhalten haben es unsere Mieter*innen also ein wenig selbst in der Hand.

Wir brauchen mehr Unterstützung von der Politik!

Damit wir unseren Auftrag auch in dieser herausfordernden Zeit gut erfüllen können, brauchen wir dringend mehr Unterstützung des Bundes und der Länder. Und deshalb setzen wir, die Studentenwerke in Deutschland, uns auch auf politischer Ebene für euch ein. Zum einen haben wir darauf hingewirkt, dass das BAföG zum Wintersemester deutlich erhöht wird und ein größerer Kreis von Studierenden Leistungen empfangen kann. Zum anderen fordern wir seit langem, dass die Finanzhilfen der Bundesländer angesichts der aktuellen Situation endlich erhöht werden, letzteres leider ohne durchschlagenden Erfolg. Und so gibt es für uns im Moment nur drei Möglichkeiten, auf die Inflation zu reagieren:

  1. Preise erhöhen
  2. Studentenwerksbeiträge erhöhen
  3. Leistungen und Angebot reduzieren

Auszug aus der Pressemitteilung des DSW (Verband der deutschen Studentenwerke) vom 4. Juli 2022:

„Die grassierende Inflation trifft die Studierenden, aber auch die Studierendenwerke, hart. Die Preissteigerungen gerade bei Energie und Lebensmitteln drohen die Studierenden finanziell enorm zu belasten. Die aktuelle Gas-Krise wird diesen Trend noch massiv verschärfen. Höhere Semesterbeiträge, höhere Mensapreise, höhere Mieten in Studierendenwohnheimen – nichts ist mehr ausgeschlossen, sollte diese Entwicklung ungebremst weitergehen. Bund und Länder müssen eingreifen, über stärkere staatliche Hilfen für die Studierendenwerke und einen Inflationsaufschlag beim BAföG. Die Studierenden haben sich in den vergangenen vier Pandemie-Semestern absolut solidarisch gezeigt und auf sehr viel verzichtet. Ihre finanzielle Belastung muss politisch abgepuffert werden.

Die Bundesländer, die seit Anfang der 1990er Jahre ihre Zuschüsse bzw. Finanzhilfen an die Studierendenwerke auf rund 10 % von deren Gesamteinnahmen zurückgefahren haben, müssen die Studierendenwerke finanziell stärker unterstützen, damit diese in die Lage versetzt werden, ihr Preisniveau einigermaßen zu halten und die Studierenden und ihre unterhaltsverpflichteten Familien finanziell nicht noch mehr zu belasten, als sie es ohnehin schon sind. Wer die Studierenden finanziell entlasten will, muss die Studierendenwerke finanziell stärker fördern.“

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des DSW

Kurzer Exkurs: Heizkostenzuschuss zum BAföG

Die Erhöhung der Betriebskosten um 60 € ist knapp bemessen und wird die gestiegenen Kosten insgesamt nicht vollständig ausgleichen. Wir haben die Erhöhung auch mit Blick auf die BAföG-Empfänger*innen kalkuliert. Durch die Erhöhung um 15 € im April und die jetzt angekündigte Erhöhung fallen auf das ganze Jahr gerechnet 375 € mehr Betriebskosten an als im letzten Jahr. BAföG-Empfänger*innen erhalten dafür in diesem Jahr, wenn sie mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 BAföG bezogen haben, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 €. Und ab Oktober steigt die Wohnpauschale im BAföG um 35 € pro Monat. Das macht ein weiteres Plus von 115 € bis zum Jahresende, insgesamt also 335 €. Damit müsste die Erhöhung in diesem Jahr für BAföG-Empfänger*innen finanzierbar bleiben.

Deshalb der dringende Apell: Beantragt BAföG!

Am 23. Juni wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundestag beschlossen. Es sieht deutliche Verbesserungen für Studierende vor, die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft treten. Wir raten deswegen allen Studierenden, einen Antrag auf BAföG zu stellen! Diejenigen von euch, die bisher keinen Anspruch auf BAföG hatten, sollten prüfen lassen, ob sie von den Verbesserungen profitieren können. Und diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, sollten ebenfalls prüfen lassen, ob nach neuem Recht ein Anspruch besteht.

Was könnt ihr also tun?

  • Energie sparen!
  • BAföG beantragen!

Wenn ihr finanzielle Sorgen habt, dann wendet euch an unsere Sozial- und Finanzierungsberatung. Dort kann gemeinsam nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gesucht werden. Die Kontaktdaten findet ihr auf unserer Internetseite.


News vom 23. März 2022:

Preise für Miete und Essen in der Mensa werden erhöht

Zum 1. April erhöhen wir die Mieten in unseren Wohnheimen und die Essenspreise in unseren gastronomischen Einrichtungen. Nachdem wir die Preise trotz der vielfältigen Auswirkungen der Corona-Pandemie bislang stabil halten konnten, müssen wir jetzt reagieren.

Insbesondere die Energie- und Lebensmittelpreisen sind schon im letzten halben Jahr deutlich gestiegen, aber mit dem Krieg in der Ukraine hat sich diese Entwicklung noch einmal drastisch verschärft, so dass wir die Erhöhungen nicht länger alleine tragen können.

Die Energiepreise haben sich aktuell um rund 100 % erhöht, und weitere Preissteigerungen sind abzusehen. Wir müssen deshalb die Betriebskostenpauschale in der Miete, zunächst einmal um monatlich 15 € pro Mieter*in anheben. Diese Erhöhung ist nicht kostendeckend. Wir haben sie aus sozialen Gründen am ursprünglich angekündigten Heizkostenzuschuss der Bundesregierung von 115 € für BAföG-Empfänger*innen orientiert. Sollten sich die Energiepreise weiter auf einem ähnlichen Niveau bewegen wie in den letzten Wochen, wird das allerdings nicht ausreichen, und wir werden noch in diesem Jahr eine weitere Erhöhung vornehmen müssen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass der Heizkostenzuschuss nun mit 230 € doppelt so hoch ausfallen soll wie geplant. Über unseren Dachverband, das Deutsche Studentenwerk, setzen wir uns auch weiter dafür ein, dass die Bundesregierung bei künftigen finanziellen Entlastungen alle Studierenden in den Blick nimmt.

Erhöhung der Subventionen pro Essen
Aber nicht nur die Energiekosten haben sich erhöht, sondern auch die Lebensmittelpreise – in den letzten Monaten um durchschnittlich knapp 20 %. Die Personalkosten sind dieses Jahr tarifbedingt um 2,8 % gestiegen. Das führt dazu, dass wir die Preise in den Mensen um rund 20 % erhöhen müssen. Berechnungsgrundlage der Essenspreise ist der Gästepreis. Er setzt sich hauptsächlich aus Wareneinsatz-, Energie- und Personalkosten zusammen. Der Gästepreis ist kostendeckend kalkuliert, aber ohne Gewinn. Davon ausgehend ist der Beschäftigtenpreis um den Zuschuss der jeweiligen Hochschule für ihre Mitarbeiter*innen reduziert; der Studierendenpreis ist um 2,30 € subventioniert. Um die zusätzlichen Kosten aufzufangen, heben wir den Gästepreis um 20,5 % an. Gleichzeitig erhöhen wir die Subventionierung des Studierendenpreises auf 2,80 €, damit die Studierenden nicht überproportional von der Preiserhöhung getroffen werden.