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Mehr BAföG zum Wintersemester 2022/2023

27.06.2022
Am 23. Juni wurde das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundestag beschlossen. Es sieht deutliche Verbesserungen für Studierende vor, die zum Wintersemester 2022/23 in Kraft treten.

Wir raten deswegen allen Studierenden, einen Antrag auf BAföG zu stellen! Diejenigen von euch, die bisher keinen Anspruch auf BAföG hatten, sollten prüfen lassen, ob sie von den Verbesserungen profitieren können. Und diejenigen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben, sollten ebenfalls prüfen lassen, ob ein Anspruch nach neuem Recht besteht.

Achtung!

Wer im laufenden BAföG-Bezug steht, seinen Antrag also erst zum Sommersemester 22 gestellt hat und Leistungen bis zum Ende des Wintersemesters 2022/23 bezieht, bekommt zum Wintersemester einen geänderten Bescheid. Das heißt, die Zahlungen werden automatisch nach neuem Recht berechnet. Diese Studierenden müssen nichts tun, die Anpassung erfolgt ohne Antrag.