Zum Inhalt Zum Seitenmenü Zur Fußzeile
FAQ

FAQs zum Coronavirus

Allgemeines

Gibt es persönliche Sprechstunden beim BAföG, Wohnen oder in der Beratung?
Die persönlichen Sprechzeiten bei der Studienfinanzierung und beim Wohnen entfallen bis auf Weiteres. Du kannst deine*n Ansprechpartner*in aber per E-Mail oder Telefon erreichen. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Website, auf der Seite des jeweiligen Standorts bzw. der jeweiligen Abteilung.
Bei der Beratung finden Sprechzeiten weiterhin auch mit persönlichem Kontakt statt. Über die Ausnahmen gibt diese News einen guten Überblick. Falls du nicht persönlich vorbeikommen kannst oder willst, ist auch hier eine telefonische Beratung möglich.

Wie reagiert das Studentenwerk bei einem Verdachtsfall?
Wir haben einen Notfall- und Krisenplan. Ein Krisenstab tauscht sich regelmäßig aus und tagt unmittelbar bei Bedarf. Durch eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden und den örtlichen Gesundheitsämtern sind wir in jeder Situation reaktionsfähig. Wenn ein Verdachtsfall auftritt, besteht grundsätzlich Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk weitere Maßnahmen koordinieren wie die Information von Kontaktpersonen. Sollte sich ein Verdachtsfall bestätigen, liegt die Entscheidung über weitere Maßnahmen beim Gesundheitsamt. Wir sind auch in enger Abstimmung mit den Hochschulen.

Wie erfahre ich, welche Einrichtungen des Studentenwerks geschlossen sind?
Wir informieren über alle aktuellen Ereignisse in unserem Corona-Ticker und im Newsbereich.

Wie verhalte ich mich, wenn ich Einrichtungen besucht habe und nachträglich eine Infektion bekannt wird?
Bitte gib bei der Abfrage zu den Kontaktpersonen deinen Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung bekannt, sodass wir alle notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten können. In diesem Fall werden wir von dem örtlichen Gesundheitsamt informiert und eine separate Benachrichtigung durch dich ist nicht zwingend notwendig.

Wie verhalte ich mich, wenn ich selbst erkrankt bin?
Bitte wende dich in diesem Fall an deinen Hausarzt. Beachte dazu auch die Hinweise des Robert-Koch-Instituts. Wir bitten dich, persönliche Termine zum Beispiel bei der Psychotherapeutischen Beratung abzusagen. Das kannst du auch kurzfristig und telefonisch machen. Eine mögliche Ansteckung gilt es in jedem Fall zu vermeiden.

BAföG/Finanzen

Verlängert sich durch Corona die Regelstudienzeit?

Die Förderungshöchstdauer im BAföG entspricht der Regelstudienzeit. Wenn pandemiebedingt für Studierende durch das niedersächsische Hochschulgesetz eine längere Regelstudienzeit festgesetzt wurde, verlängert sich die Förderungshöchstdauer im BAföG entsprechend.

Kann ich den BAföG-Antrag persönlich abgeben?
Das ist derzeit leider nicht möglich. Wir empfehlen, die Unterlagen ganz einfach online einzureichen. Alternativ kannst du fehlende Unterlagen auch in die Briefkästen an den ServiceCentern einwerfen.

Meine Eltern sind akut von der aktuellen Lage betroffen, ihr Einkommen hat sich verschlechtert. Ändert sich mein BAföG-Anspruch?
Wenn du aufgrund des Einkommens deiner Eltern bisher kein BAföG erhalten hast, kannst du für das Sommersemester einen Antrag stellen und die aktuelle Einkommenssituation deiner Eltern darlegen. Es wird dann geprüft, ob du Anspruch auf BAföG-Förderung hast. Wenn du aktuell nur einen geringen BAföG-Satz aufgrund des Elterneinkommens bekommst, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen und die Höhe deiner Förderung überprüfen lassen. Der Aktualisierungsantrag ist allerdings auch mit Risiken verbunden. Mehr dazu hier.

Bleibt in der aktuellen Zeit mein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern bestehen?
Ja, wenn die Eltern weiterhin leistungsfähig sind (ansonsten hast du ggf. Anspruch auf BAföG, s. o.). Denn auch, wenn du Selbststudium (Fachliteratur lesen, Recherche für und Schreiben von Hausarbeiten etc.) oder Online-Studium betreibst, zählt dies als Studienaktivität. Auch müssen die Eltern ausnahmsweise Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung und die damit verbundene zeitliche Verlängerung der Unterhaltszahlungen hinnehmen (§ 242 BGB). Bei Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung ist der Einzelfall zu betrachten, insbesondere, ob besondere anerkennenswerte Verzögerungsgründe vorliegen. In der jetzigen, für alle völlig unvorhersehbaren, Situation ist eine Verzögerung der Ausbildung, sofern sie auf amtlichen Maßnahmen beruht, für deren Dauer völlig unverschuldet. Allerdings solltest du die erweiterte vorlesungsfreie Zeit für dein Selbststudium und nicht als Ferien nutzen.

Habe ich einen Anspruch auf Wohngeld?
Die Anspruchsvoraussetzungen bei Wohngeld bleiben gleich. Wer aktuell aufgrund von Jobverlust oder ausbleibenden Lohnzahlungen keine Einkünfte hat, ist nicht automatisch berechtigt Wohngeld zu beantragen. Die Prüfung der Deckung der monatlichen Lebenskosten bleibt bestehen, außerdem benötigst du einen BAföG-Ablehnungsbescheid.

Habe ich bei Jobverlust oder ausbleibenden Lohnzahlungen aktuell Anspruch auf ALG II?
Nein, du hast aktuell nicht pauschal Anspruch auf ALG II-Leistungen. Vollzeitstudierende sind in der Regel von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen (siehe § 7 Abs. 5 SGB II). Ausnahmen können z. B. ein Urlaubssemester oder Teilzeitstudium aufgrund von Schwangerschaft/Kindererziehung sein, Mehrbedafsansprüche oder Härtefälle. Ob du einen Anspruch auf ALG II hast, kannst du telefonisch oder per E-Mail bei unserer Sozialberatung abklären (Kontaktdaten findest du auf den Seiten deines jeweiligen Standorts).

Was sollte ich beachten, wenn ich einen (Studien-)Kredit in Erwägung ziehe?
Hole dir verschiedene Angebote ein und vergleiche diese sorgfältig. Achte auf die Voraussetzungen für einen Studienkredit der jeweiligen Anbieter, die Bearbeitungsgebühren, die Zinshöhe und Rückzahlungsmodalitäten. Außerdem solltest du dich gut über eventuelle Zusatzkosten, die auf dich zukommen könnten, informieren. Weitere Informationen zu Studienkrediten findest du hier.

Ich habe meinen Job verloren. Wo kann ich nach Jobangeboten suchen?
Auf Online-Jobportalen. Die gibt es auch speziell für Studierende, auch mit regionalem Fokus. Aktuell gibt es Bereiche, die erhöhten Personalbedarf haben. Versuche, dich aktiv dort zu bewerben:

  • Lieferdienste für Essen und Getränke
  • Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte
  • Logistik
  • Reinigungsfirmen
  • Tankstellen
  • Erntehelfer*in; hier wurde dieses neue Portal gestartet: https://www.daslandhilft.de/

Wohnen

Aufgrund der Pandemie gelten für Reisen nach Niedersachsen aktuell Beschränkungen für Einreisende und Rückreisende. Grundlage hierfür ist die niedersächsische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Corona-Virus. Alle wichtigen Informationen dazu findest du unter:

Die Einstufung als Risikogebiet/ Hochinzidenzgebiet/ Virus-Variantengebiet wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht.

Es muss eine digitale Einreiseanmeldung über die Internetseite https://www.einreiseanmeldung.de erfolgen.

Es ist zwingend erforderlich, dass du unverzüglich Kontakt zum örtlichen Gesundheitsamt aufnimmst. Nach der Einreise solltest du dich unverzüglich in deine Unterkunft begeben und prüfen, welche Quarantänebedingungen für dich gelten. Alle Informationen zu den Quarantänebedingungen gibt es auch unter:

Bitte haltet euch an die jeweils gültigen Einreise- und Quarantänebedingungen.

Wenn du aus einem Risikogebiet einreist und bei uns ein WG-Zimmer gemietet hast empfehlen wir dir folgendes:

  • Informiere die Wohnheimverwaltung und deine WG-Mitbewohner*innen, wenn du aus einem Risikogebiet kommst.
  • Halte dich an die Quarantäneregeln des Gesundheitsamtes.
  • Bleibe, wann immer möglich, allein in deinem gut gelüfteten Zimmer und nutze gemeinschaftlich genutzte Räume (z. B. Küche, Flur, Bad) nicht häufiger als unbedingt nötig.
  • Nutze gemeinschaftlich genutzte Räume (Küche, Flur, Bad) nur alleine bzw. stimmen dich dafür mit deinen Mitbewohner*innen ab, z. B. über elektronische Kommunikationsmittel.
  • Teile kein Geschirr, Lappen, Schwämme, Handtücher oder Ähnliches mit anderen Bewohner*innen.
  • Reinige häufig berührte Oberflächen täglich mehrfach.
  • Vermeide Kontakt zu anderen Bewohner*innen.
  • Empfange keinen Besuch.
  • In gemeinschaftlich genutzten Räumen muss ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten und jeweils ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Lüfte die Räume regelmäßig.
  • Lasse Lieferungen direkt vor dein Zimmer stellen.

Hygienehinweise
Hier findest du die wichtigsten Hygienetipps. Bitte beachte: In Fluren, Treppenhäusern und Aufzügen der Wohnheime musst du einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ich wohne im Wohnheim mit vielen anderen Menschen zusammen. Wie soll ich mich verhalten?
Die wichtigste Maßnahme, um die Ausbreitung zu verlangsamen, ist mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen zu halten.
Zusätzlich dazu gilt ab sofort in den Wohnheimen:

  • Hygienetipps beachten – aufpassen statt nachlassen!
  • Auch in den Zimmern musst du ausreichend Abstand zu anderen Personen halten.
  • In Aufzügen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Wie verhalte mich, wenn ich mit dem Coronavirus infiziert bin oder denke, ich bin infiziert?
Falls du Symptome bei dir feststellst, melde dich bitte umgehend telefonisch bei deinem Arzt oder deiner Ärztin, um das weitere Vorgehen abzuklären. Wichtig dabei ist, dass du bereits am Telefon angibst, dass du möglicherweise infiziert bist. Du trägst so dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Das weitere Vorgehen wird dann das Gesundheitsamt mit dir abstimmen. Informiere bitte auch die Servicemitarbeiter*innen im Wohnheim.

Mein*e Mitbewohner*in ist mit dem Coronavirus infiziert und steht unter Quarantäne. Was bedeutet das für mich?
Für die Mitbewohner*innen gilt: Bitte begebt euch ebenfalls in Quarantäne – das ist das einzige verantwortungsvolle Verhalten. Außerdem müsst ihr euch beim Gesundheitsamt melden.

Ich bin Studierende*r im Ausland wollte ab dem Wintersemester 2020 mein Studium in Deutschland beginnen. Ich habe schon einen Mietvertrag für ein Wohnheimzimmer. Aktuell kann ich nicht nach Deutschland einreisen. Ist mein Mietvertrag weiterhin gültig? Kann ich den Mietvertrag fristlos kündigen?
Ja, der Mietvertrag ist weiterhin gültig. Nein, eine fristlose Kündigung ist in der Regel nicht möglich. Es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Aber auch in diesem Fall solltest du Kontakt zu unserer Wohnheimverwaltung aufnehmen, um Lösungsmöglichkeiten für eine gewünschte vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages zu finden.

Kann ich mein Zimmer fristlos oder vorzeitig kündigen?
Grundsätzlich nein, es gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Mein*e Nachbar*in ist an Covid-19 erkrankt. Darf ich die Miete mindern?
Nein. Die Erkrankung eines Mitbewohners oder einer Nachbarin stellt keinen Mangel der Mietsache und damit keinen Grund zur Mietminderung dar.

Ich habe mein Wohnheimzimmer zum Ende des Monats gekündigt und muss eigentlich nächste Woche ausziehen. Nun bin ich an Covid-19 erkrankt, oder ich stehe unter Quarantäne. Muss ich ausziehen?
Nein. In dieser Situation können und werden wir nicht von dir verlangen, dass du dein Zimmer räumst. Auch jetzt gilt schon im Vollstreckungsrecht: Das Recht des Mieters auf körperliche Unversehrtheit hat Vorrang vor dem Räumungsinteresse des Eigentümers/Vermieters. Da alle Menschen aufgerufen sind, sich solidarisch zu verhalten und Kontakte drastisch zu reduzieren, kann der Mieter – auch zum Schutz anderer – nicht zum Auszug verpflichtet werden.
Das gilt im Übrigen auch, wenn du in einer Wohnung oder einem WG-Zimmer oder zur Untermiete am freien Wohnungsmarkt wohnst.

Mein Mietvertrag endet bald, da ich ausziehen/abreisen wollte. Wegen der aktuellen Lage bleibe ich nun doch länger hier. Allerdings wurde mein Zimmer bereits weitervermietet. Kann ich das Zimmer nun doch behalten? Oder bekomme ich ein anderes Zimmer? Kann ich in ein anderes Wohnheim umziehen?
Wenn das Zimmer schon weitervermietet worden ist, kannst du nicht in deinem Zimmer bleiben, da für das Zimmer ein rechtsgültiger Mietvertrag existiert. Bitte bewirb dich neu (Online-Bewerbung) und kontaktiere danach die Wohnheimverwaltung. Es kann gut sein, dass durch die Absage anderer Studierender noch Zimmer frei sind. Ob allerdings eine nahtlose Belegung möglich ist – oder womöglich etwas später –, können wir nicht garantieren.