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Mensen & Cafeterien

Keine unzulässigen Zulagen im Studentenwerk OstNiedersachsen

29.06.2021
Braunschweig, 29. Juni 2021 – Die Hannoversche Allgemeine Zeitung meldete gestern unter der Überschrift „Unzulässige Zulagen bei Studentenwerken“, dass laut Ministerium bei 254 Mitarbeiter*innen der Verdacht bestünde, dass sie unrechtmäßige Zulagen erhalten hätten.

Dieser Berichterstattung haben sich weitere Medien angeschlossen. Weder das Ministerium noch die HAZ haben vor Erscheinen des Artikels mit den niedersächsischen Studentenwerken gesprochen. Es ist den Studentenwerken nicht klar, worauf dieser Verdacht beruht.

Richtig ist: Das Studentenwerk OstNiedersachsen zahlt keine unzulässigen Zulagen.
Bei einer Abfrage des Ministeriums vor zwei Wochen haben die niedersächsischen Studentenwerke gemeldet, dass insgesamt 254 ihrer Mitarbeiter*innen eine Zulage erhalten. Es handelt sich hierbei um die Gesamtzahl der Zulagen, die in den Studentenwerken gezahlt werden. Diese wurden offensichtlich vom Wissenschaftsministerium kurzerhand alle zu Verdachtsfällen erklärt. Die Gewährung von Zulagen ist jedoch ein regulärer Vorgang im Tarifrecht. Sie ergeben sich aus dem Tarifvertrag, den das Land Niedersachsen selbst mit verhandelt hat. Solche Zulagen gibt es z. B.

  • für Schichtarbeit in den Mensen (Schichtzulage),
  • für Vorarbeiter*innen in der Instandhaltung, die mehreren Mitarbeiter*innen vorgesetzt sind (Vorarbeiterzulage),
  • für die vertretungsweise Übernahme von mehr Verantwortung (Vertretungszulage)
  • und für viele weitere Fälle.

Hinzu kommen Besitzstandszulagen. Diese werden immer dann gezahlt, wenn die Tarifvertragsparteien nicht wollen, dass Mitarbeiter*innen aufgrund einer Änderung im Tarifrecht schlechter gestellt werden. Die überwiegende Mehrheit dieser 254 Zulagen sind solche tarifrechtlich klar geregelten Fälle. Die Beschäftigten der Studentenwerke haben einen Anspruch auf diese Zulagen, so wie alle anderen Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst auch. Es wäre im Gegensatz zur Äußerung des Ministeriums rechtswidrig, diese Zulagen nicht zu zahlen. In einzelnen Fällen räumt der Tarifvertrag bei der Gewährung von Zulagen einen Ermessensspielraum ein. Im Studentenwerk OstNiedersachsen betrifft dies zwei von 40 Zulagen.

„Ich bin verärgert darüber, dass hier in dieser Weise mit öffentlichen Unterstellungen gearbeitet wird ohne erst den Sachverhalt aufzuklären oder mit den Studentenwerken zu sprechen“, sagt Sönke Nimz, Geschäftsführer des Studentenwerks OstNiedersachsen. Nachdem der Minister den Beschäftigten der Studentenwerke erst kürzlich seinen Dank für das vielfältige Engagement zum Wohle der Studierenden in Niedersachsen während der Pandemie ausgesprochen hat, ist das ein Schlag ins Gesicht.“

Hinzu kommt, dass die Studentenwerke überhaupt nicht tarifgebunden sind und den Tarifvertrag gar nicht anwenden müssen. Die Studentenwerke sind frei in der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse. Für die Beschäftigten der Studentenwerke wurde die Geltung des Tarifvertrags in jedem einzelnen Arbeitsvertrag freiwillig vereinbart. Dies ist anders als bei den Tarifbeschäftigten des Landes. Das bestätigen die Durchführungshinweise des Finanzministeriums zum Tarifvertrag und zuletzt ein Schreiben des Wissenschaftsministeriums von 2015. Insofern ist es den Studentenwerken auch frei gestellt, übertarifliche Vergütungen zu zahlen. Woraus das Wissenschaftsministerium also eine mögliche Unrechtmäßigkeit gewährter Zulagen herleitet, erschließt sich selbst dann nicht, wenn einzelne der Zulagen, bei denen ein Ermessensspielraum besteht, übertariflich sein sollten.