Unterstützung für ukrainische und russische Studierende
04.04.2022Ihnen stehen an allen Standorten die Beratungsangebote des Studentenwerks, also die Psychotherapeutische Beratung, die Sozial- und Finanzierungsberatung sowie die Rechtsberatung offen, und sie erhalten dort trotz langer Wartelisten kurzfristig einen Termin. Auch alle anderen Studierenden, die sich durch den Krieg belastet fühlen, können sich natürlich an die Beratungsstellen wenden.
Da die Anzahl von ukrainischen und russischen Studierenden an den von uns betreuten Hochschulen bisher überschaubar ist, halten wir es für sinnvoll, diese individuell zu beraten. Anstelle von einheitlichen Regelungen, z. B. Vergünstigungen bei der Miete, erarbeiten unsere Berater*innen mit den Studierenden passgenaue Unterstützungsmöglichkeiten. Ein Mieterlass hilft beispielsweise nicht weiter, wenn die Miete im Rahmen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin übernommen wird. Die Sozial- und Finanzierungsberatung kennt sich mit Sozialleistungen und öffentlichen Unterstützungsangeboten aus und kann auf Leistungen verschiedener Träger zurückgreifen, nicht zuletzt auch auf Mittel aus dem Notfonds oder dem Semesterbeitragsstipendium des Studentenwerks. Und über die enge Vernetzung mit den Hochschulen können auch deren Hilfsangebote einbezogen werden bzw. es können je nach Bedarf neue Unterstützungsangebote geschaffen werden.