Notfonds des Studentenwerks
16.11.2020Der Notfonds in Höhe von 200.000 € soll Studierenden in akuten Notlagen mit Zuschüssen helfen, um ihnen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Er soll genutzt werden zur einmaligen Finanzierung von
a) studienbedingten Ausgaben (wie z. B. Langzeitstudiengebühren, Laptop, Literatur, Finanzierung besonderer Software, Krankenkassenbeiträgen, Exkursionen, Material),
b) besonderen Lebensumständen (wie z. B. nach Unfall, Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen).
Kosten für den Lebensunterhalt (wie z. B. Lebensmittel, Miete) werden in der Regel nicht gefördert. Bei der Vergabe und der Überprüfung der Bedürftigkeit steht die individuelle Betrachtung der Problemlage der/des Einzelnen im Vordergrund.
Um den Fonds langfristig zu erhalten und auch zukünftige Studierende unterstützen zu können, wird den Geförderten das Modell der Solidaritätsvereinbarung vorgestellt. Dieses sieht vor, dass die erhaltenen Hilfen zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig und ohne Rechtspflicht mindestens zur Hälfte in den Fonds zurückgezahlt werden sollten, zum Beispiel durch Spenden an das Studentenwerk.
Eine ausführliche Beratung zu den Vergabekriterien und Rückzahlungskonditionen sowie die Beantragung erfolgt bei den Sozialberatungsstellen in Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Hildesheim und Lüneburg.