Jetzt BAföG-Antrag stellen!
10.10.2022Verpasst nicht die Frist, denn um BAföG vom Beginn des Semesters an beziehen zu können, müsst ihr unbedingt im ersten Monat eures Studiums euren Antrag eingereicht haben. Dafür reicht zunächst ein formloser Antrag – gern per E-Mail – aus. Im Anschluss daran könnt ihr hier offiziell und digital den Antrag stellen: www.bafoeg-digital.de
Das verbessert sich beim BAföG zum Wintersemester 2022/23:
- Die Elternfreibeträge werden um mehr als 20 % erhöht; d. h. das Elterneinkommen darf erheblich höher sein. Die Folge: Mehr Studierende profitieren von der staatlichen Förderung.
- Die Minijob-Grenze wird von 450 auf 520 € angehoben. Minijobbende Studierende können 70 € monatlich mehr verdienen, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Da der Mindestlohn angehoben wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass mehr Zeit ins Jobben investiert werden muss.
- Die Bedarfssätze steigen um 5,75 %; bei auswärtigem Wohnbedarf um 11 %, das bedeutet bei 25- bis 29-jährigen 934 € monatlich.
- Die Altersgrenzen werden auf 45 Jahre heraufgesetzt.
- Der Vermögensfreibetrag wird altersabhängig erhöht auf 15.000 € vor Vollendung des 30. bzw. 45.000 € nach der Vollendung des 30. Lebensjahres.
BAföG ist die günstigste Form der Studienfinanzierung!
Es wird zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt. Die Auszahlungshöhe kann – abhängig vom Einkommen der Eltern (außer bei elternunabhängigem BAföG) sowie vom eigenen Einkommen und Vermögen – monatlich bis zu 1.018 € betragen. Es muss nur die Hälfte des BAföG zurückgezahlt werden. Die monatliche Rate für die Tilgung des BAföG-Darlehens beträgt 130 € im Monat. Dafür müssen aber höchstens 77 Raten gezahlt werden, also maximal 10.010 €.
Es lohnt sich also! Weitere Infos und eure Sachbearbeiter*innen findet ihr hier: www.stw-on.de/finanzen