Zum Inhalt Zum Seitenmenü Zur Fußzeile
News
Finanzen
Wichtig

Auswirkungen der verlängerten Regelstudienzeit auf BAföG-Förderung

29.06.2021
Die rückwirkende Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie war erst im Dezember 2020 beschlossen worden, deshalb haben einige Studierende den Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 zu spät oder gar nicht gestellt.

Diesen Studierenden soll jetzt die Möglichkeit gegeben werden, dies nachzuholen. Sie können bis zum 30. April 2021 einen rückwirkenden Antrag auf BAföG für das Wintersemester 2020/21 stellen, wenn sich ihre Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-Regelstudienzeitverlängerung über das Sommersemester 2020 hinaus verschoben hat.

Zweites „Corona-Semester“ beschlossen

Aufgrund der andauernden Einschränkungen der Studierenden durch die Pandemie hat der Niedersächsische Landtag am 16. März 2021 die Regelung erweitert und die Verlängerung der Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester beschlossen. Dies gilt für alle Studierenden, die im Zeitraum zwischen Beginn des Sommersemesters 2020 und Ende des Sommersemesters 2021 mindestens zwei Semester immatrikuliert sind bzw. waren.

Die zweite Verlängerung der Regelstudienzeit kommt für Studierende von Universitäten und einigen Fachhochschulen noch rechtzeitig, um für das Sommersemester 2021 den Antrag auf BAföG zu stellen. Studierende an Fachhochschulen, deren Semester bereits am 1. März begann, haben jetzt die Möglichkeit, einen rückwirkenden Antrag ab 1. März 2021 zu stellen, wenn sie wegen des späten Beschlusses über die zweite Regelstudienzeitverlängerung keinen rechtzeitigen Antrag auf BAföG-Leistungen gestellt haben.

Wichtig für die betroffenen Studierenden: Wer bereits BAföG bezieht, wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen in den nächsten Tagen angeschrieben. Falls ihr nicht angeschrieben wurdet, wendet euch bitte an eure*n Sachbearbeiter*in.

Update 28.04.21: Die Ausschlussfrist für nachträgliche Anträge auf BAföG wegen der späten Regelstudienzeitverlängerung wurde verlängert. Studierende, deren Förderungshöchstdauer im Sommersemester 2020 oder Wintersemester 2020/21 ausgelaufen ist, deren Förderungshöchstdauer sich aber durch die Pandemie-bedingte Einführung der individuelle Regelstudienzeit gem. § 72 Abs.16 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes verlängert hat, können nun bis zum 31.05.2021 nachträglich für das Wintersemester 2020/21 bzw. Sommersemester 2021 BAföG beantragen. Falls ihr nicht sicher seid, ob ihr zu den Berechtigten gehört, stellt vorsorglich einen Antrag. Hier geht es direkt zum Online-Antrag

Update 29.06.21: In Niedersachsen ist das dritte Corona-Semester in Kraft getreten – damit verlängert sich auch der Anspruch auf BAföG-Förderung. Studierende, deren Förderungshöchstdauer am Ende des WiSe 2019/20 noch nicht abgelaufen war, erhalten die Verlängerung der Corona-Semester, sofern sie im SoSe 2020, WiSe 20/21, SoSe 2021 noch immatrikuliert waren. Da das Corona-Semester als Nullsemester gezählt wird, verschiebt sich auch der Zeitpunkt zur Vorlage der Leistungsberechtigung entsprechend nach hinten. Falls ihr nicht sicher seid, ob auch ihr von der verlängerten Förderungshöchstdauer betroffen seid, stellt vorsorglich einen Antrag. Hier geht es direkt zum Online-Antrag

Update 15.11.2023: In Niedersachsen sind vier Semester als sog. Corona-Semester in die Regelung der Regelstudienzeitverlängerung eingeflossen. Damit verlängert sich für die betroffenen Studierenden auch der Anspruch auf BAföG-Förderung. Studierende, deren Förderungshöchstdauer am Ende des WiSe 2019/20 noch nicht abgelaufen war, erhalten die Verlängerung der Corona-Semester, sofern sie im SoSe 2020, WiSe 20/21, SoSe 2021 und WiSe 21/22 noch immatrikuliert waren. Da das Corona-Semester als Nullsemester gezählt wird, verschiebt sich auch der Zeitpunkt zur Vorlage der Leistungsberechtigung entsprechend nach hinten. Falls ihr nicht sicher seid, ob auch ihr von der verlängerten Förderungshöchstdauer betroffen seid, stellt vorsorglich einen Antrag. Hier geht es direkt zum Online-Antrag

Detaillierte Informationen zu den Auswirkungen der Pandemie auf die BAföG-Förderung findet ihr auf den Seiten des BMBF unter www.bafög.de/bafoeg/de/home/_documents/informationen-fuer-bafoeg-gefoerderte.html