Studierende entlasten – Studierendenwerke stärken
26.02.2026Einen kleinen Einblick in unsere politische Lobbyarbeit für die Studierenden gibt es hier.
Brief der Geschäftsführer der Niedersächsischen Studierendenwerke an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur vom 27. Januar 2026:
Niedersachsen braucht Studierende – die Fachkräfte, Wissenschaftlerinnen und Gestalter von morgen. Die Studierenden brauchen für ein erfolgreiches Studium die vielfältigen Leistungen der Studierendenwerke. Und wir brauchen für unsere Arbeit die Unterstützung des Landes. Eine Investition in die Studierendenwerke ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes.
Für viele Studierende gilt: Hohe Studienkosten, prekäre Lebensverhältnisse!
Viele Studierende leben prekär, zwei Drittel der Studierenden-Haushalte gelten als überlastet, mehr als ein Drittel der Studierenden ist armutsgefährdet. Neben Inflation und steigenden Lebensmittelpreisen setzen die Miet-Ausgaben den Studierenden besonders zu. Im Durchschnitt müssen sie 54 % ihrer Einnahmen dafür aufwenden (bei Azubis sind es 42 %, bei der restlichen Bevölkerung 25 %). Das BAföG reicht nicht zum Lebensunterhalt, viele haben erst gar keinen Anspruch darauf. In Niedersachsen kommt noch der bundesweit höchste Verwaltungskostenbeitrag dazu, der mit 75 € fast dreimal so hoch ist wie im Durchschnitt der übrigen Bundesländer. Die hohen Semesterbeiträge, insbesondere nach den aktuellen Erhöhungen in Göttingen (+30 € auf 157 € zum Sommersemester 2026; anschließend +10 € jährlich jeweils zum Sommersemester bis 2030), Hannover (+15 € auf 130 € zum Sommersemester 2025), Osnabrück (+42 € auf 135 € zum Wintersemester 2026/2027; anschließend +12 € zum Wintersemester 2027/2028) sowie OstNiedersachsen (+24 € auf 138 € zum Wintersemester 2025/2026; anschließend +12 € jährlich jeweils zum Wintersemester bis einschließlich 2034/35) sind eine zusätzliche Belastung.
Die Erhöhungen der Semesterbeiträge sind notwendig, da die in den letzten Jahren vorgenommenen Erhöhungen der Finanzhilfe des Landes nicht ansatzweise unsere gestiegenen Kosten kompensieren. Den Großteil müssen wir also an die Studierenden weitergeben. Während sich die Finanzhilfe des Landes in den letzten zwanzig Jahren kaum erhöht hat, sind die Beiträge der Studierenden deutlich gestiegen (eine Übersicht dazu ist hier einsehbar). Noch bis 2010 waren die Einnahmen aus den Semesterbeiträgen niedriger als die aus der Finanzhilfe, inzwischen sind sie mehr als doppelt so hoch.
Dringend: Studierendenwerksbeitragserhöhungen abwenden!
Schon jetzt ist klar, dass bei unveränderten Rahmenbedingungen weitere Erhöhungen folgen werden. Diese Maßnahme dient vor allem zur Deckung der erhöhten Personalkosten und des steigenden Defizits in der Campus-Gastronomie. Ein besonderes Problem liegt darin, dass viele unserer Wohnanlagen und Mensen dringend Sanierungen oder Modernisierungen benötigen, um weiter funktionsfähig zu bleiben und den steigenden Anforderungen an Energieeffizienz und Lebensqualität gerecht zu werden. Allein in Göttingen beläuft sich der zusätzliche Mittelbedarf für dringend notwendige Sanierungs- und Neubauprojekte bis 2030 auf 61 Mio. €. Ohne ausreichende Mittel wird sich vor allem der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende weiter verschärfen.
Wenn man den Anstieg des Studierendenwerksbeitrags um die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Werte verlangsamen würde, zieht das folgende Belastungen für den Landeshaushalt nach sich:
| Studierendenwerksbeitrag (Euro) | Belastung des Haushalts pro Semester (Euro) | Belastung des Haushalts pro Jahr (Euro) |
| 10 | 1.900.000 | 3.800.000 |
| 20 | 3.800.000 | 7.600.000 |
| 30 | 5.700.000 | 11.400.000 |
| 40 | 7.600.000 | 15.200.000 |
Das bedeutet, dass Studierende zunehmend selbst für Leistungen aufkommen müssen, die uns im Niedersächsischen Hochschulgesetz übertragen wurden und die eigentlich durch eine ausreichende Grundfinanzierung des Landes gesichert werden sollten. Besonders für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten ist das eine enorme Belastung. Deshalb halten wir einen Entlastungsbetrag in Höhe von 11,4 Mio. Euro für notwendig, um einen Anstieg des Studierendenwerksbeitrags um 30 Euro abzuwenden.
Zusätzlich: Funktionsfähigkeit der Studierendenwerke gewährleisten …
Die Inflation der letzten Jahre, die aktuellen Tariferhöhungen und die stetig steigenden gesetzlichen Anforderungen setzen uns massiv unter Druck. Ohne eine Erhöhung der Landesfinanzhilfe können wir nur schwer gewährleisten, dass wir alle unsere Leistungen – von bezahlbarer Verpflegung bis zu sozialem Wohnraum – weiterhin anbieten können.
… und Zukunft sichern!
Die Studierenden werden zukünftig als Fachkräfte dringend benötigt. Niedersachsen hat schon seit langem einen negativen Wanderungssaldo, d. h. es studieren mehr Abiturient*innen aus Niedersachsen in anderen Bundesländern als aus anderen Bundesländern in Niedersachsen. Wir müssen als Land für Studierende attraktiver werden, und das erreichen wir nicht durch hohe Mieten, Verwaltungskosten- und Semesterbeiträge, marode Mensen und abgenutzte Wohnheime. Jeder Euro, den das Land in die Studierendenwerke investiert, entlastet die Studierenden und erleichtert es jungen Menschen, in Niedersachsen zu studieren. Wir bitten Sie daher eindringlich: Setzen Sie sich für eine deutliche Erhöhung der Finanzhilfe ein, die die realen Kostensteigerungen der letzten Jahre berücksichtigt!
Anpassung der Finanzhilfe
Wir halten für das Haushaltsjahr 2027 eine Anpassung der Finanzhilfe um 5 Mio. Euro auf 23 Mio. Euro für angemessen (aktuell sind es 18 Mio. Euro). Über die Jahre haben wir relativ konstant ca. 42 % unserer Einnahmen für Personal aufgewendet. Noch 2011 hat die Finanzhilfe rd. 30 % des Personalaufwands finanziert, 2024 waren es nur noch 24 % (eine Übersicht dazu ist hier einsehbar). Um den Anteil von 30 % wieder herzustellen, bedarf es der genannten Erhöhung. Diese würde im Übrigen immer noch bedeuten, dass 70 % der Kostensteigerung von den Studierenden getragen wird. Wir brauchen eine Dynamisierung der Finanzhilfe, um unseren Auftrag auch in Zukunft erfüllen zu können und Niedersachsen als attraktiven Studienstandort zu erhalten, ohne die Studierenden
übermäßig zu belasten. Aus den beiden oben dargelegten Bedarfen – der Kompensation gestiegener Personalkosten sowie der Abmilderung des Anstiegs der Studierendenwerksbeiträge – ergibt sich aus Sicht der ARGE ein notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf des Landes pro Jahr ab 2027 in Höhe von 16,4 Mio. Euro.
Weitere notwendige Entlastung schaffen: Niedersachsen-Menü verstetigen
Das Niedersachsen-Menü in den Mensen der Studierendenwerke ist eine wirksame und zielgerichtete Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Studierenden. Angesichts weiterhin steigen der Lebenshaltungs- und Studienkosten muss dieses Angebot dauerhaft fortgeführt und zusätzlich zur allgemeinen Erhöhung der Finanzhilfe abgesichert werden. Mit einem subventionierten Preis von 2,50 € pro Hauptgericht – definiert als Tellergericht oder als Hauptkomponente mit zwei Beilagen – wird Studierenden dadurch eine kostengünstige, verlässliche und ausgewogene Verpflegungsmöglichkeit geboten. Damit leistet das Niedersachsen Menü einen wichtigen Beitrag zur sozialen Teilhabe und zur Sicherstellung des Studienerfolgs. Gleichzeitig ist absehbar, dass dieser Preis angesichts eines insgesamt steigenden Preisniveaus ohne eine verlässliche öffentliche Finanzierung für die Studierendenwerke nicht zu halten sein wird.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.537.288 Niedersachsen-Menüs verkauft. Die hohe Nachfrage nach der Wiedereinführung des Angebots in den ersten Wochen im Januar 2026 zeigt, dass das Niedersachsen-Menü von den Studierenden breit angenommen wird und unterstreicht den bestehenden Bedarf an einer günstigen Verpflegungsmöglichkeit. Dies verdeutlicht die zentrale Bedeutung des Niedersachsen-Menüs als Instrument zur finanziellen Entlastung im Studienalltag.
Eine dauerhaft gesicherte Subventionierung des Niedersachsen-Menüs durch das Land Niedersachsen in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr zuzüglich Inflationsausgleich ab 2027 ist daher ein klares und notwendiges Signal der Unterstützung für Studierende. Sie würde nicht nur zur Stabilisierung des Angebots beitragen, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit im Hochschulbereich leisten.
Gesamtmittelbedarf ab 2027
Aus den dargestellten Bedarfen ergibt sich aus Sicht der ARGE ein zusätzlicher Finanzmittelbedarf des Landes Niedersachsen ab dem Haushaltsjahr 2027 in folgender Höhe:
- 11,4 Mio. Euro pro Jahr zur Abwendung eines Anstiegs des Studierendenwerksbeitrags um weitere 30 Euro,
- 5,0 Mio. Euro pro Jahr zur Erhöhung der Finanzhilfe zur teilweisen Kompensation gestiegener Personal- und Sachkosten sowie zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Studierendenwerke,
- mindestens 5,0 Mio. Euro pro Jahr zur dauerhaften und zweckgebundenen Verstetigung des Niedersachsen-Menüs, jeweils zuzüglich eines Inflationsausgleichs.
Damit ergibt sich ein zusätzlicher Gesamtmittelbedarf in Höhe von mindestens 21,4 Mio. Euro pro Jahr ab 2027.
Die ARGE der Studierendenwerke in Niedersachsen appelliert an das Land, die dargestellten Bedarfe im Haushalt 2027 zu berücksichtigen und damit ein klares Signal für soziale Verantwortung, Chancengleichheit und die Zukunftsfähigkeit des Studienstandorts Niedersachsen zu setzen.
Einen Überblick über die Entwicklung wichtiger Einnahme- und Ausgabepositionen der Studierendenwerke in Niedersachsen bekommen Sie hier.