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BAföG

BAföG – Die günstigste Form der Studienfinanzierung!

Beim BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) handelt es sich um eine Ausbildungsförderung, die in der Regel zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen gewährt wird. Die Auszahlungshöhe kann – abhängig vom Einkommen der Eltern (außer bei elternunabhängigem BAföG) sowie vom eigenen Einkommen und Vermögen – monatlich bis zu 992 € betragen. Es muss nur die Hälfte des BAföG zurückgezahlt werden. Die monatliche Rate für die Tilgung des BAföG-Darlehens beträgt 150 € im Monat. Dafür müssen aber künftig höchstens 77 Raten gezahlt werden, also maximal 11.550 €.

Stell früh deinen Antrag
Du solltest deinen Erstantrag für BAföG möglichst früh, also gleich nach der Zusage zum Studienplatz, stellen. Die Immatrikulationsbescheinigung kannst du nachreichen. BAföG wird vom Antragsmonat an geleistet, frühestens allerdings mit dem Beginn des Studiums. Geht dein Antrag verspätet ein, gilt er nicht rückwirkend ab Semesterbeginn. Die Frist kannst du wahren, in dem du erst einmal einen formlosen Antrag einreichst. Am einfachsten ist es, wenn du den Antrag anschließend www.bafoeg-digital.de online ausfüllst.

Probier es einfach – ein Versuch lohnt sich
Ob die staatliche Unterstützung gewährt wird, hängt vom Einkommen der Eltern und vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. Das Vermögen deiner Eltern spielt dabei übrigens keine Rolle. Selbst wenn der Anspruch gering ist, lohnt sich der Aufwand, auch weil BAföG-Empfänger*innen keine GEZ-Gebühren zahlen müssen.

BAföG-Rechner im Internet
Vorsicht ist bei BAföG-Rechnern im Internet geboten. Häufig kommt es bereits bei der Eingabe zu Missverständnissen und/oder es werden falsche Ergebnisse geliefert. Wenn du dich dennoch im Internet informieren willst, empfehlen wir: www.bafoeg-rechner.de.

Lass dir mindestens die Hälfte schenken
Für jeden Studiengang ist eine Regelstudienzeit festgesetzt. Während dieser Zeit wird Ausbildungsförderung gezahlt, und zwar zu 50 % als unverzinsliches Darlehen und zu 50 % als Zuschuss. Die Hälfte der Förderung ist somit geschenkt. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. In vielen Fällen ist der Zuschussanteil größer, weil maximal 11.550 € zurückzuzahlen sind.