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Das Studentenwerk

Das Studentenwerk

Unsere Aufgaben

Auch wer noch nie eine Hochschule von innen gesehen hat, weiß, dass es dort (fast) immer eine Mensa gibt. Aber selbst Studierenden ist die Einrichtung häufig nicht bekannt, die unter anderem die Mensen betreibt – nämlich das Studentenwerk. Wie der Name schon nahelegt, arbeiten wir, das Studentenwerk, im Dienste der Studierenden. Unsere Aufgabe ist es, sie wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell zu fördern und damit zu einem erfolgreichen Studium beizutragen.
Konkret heißt das, dass wir preiswerte und leckere Mahlzeiten und Snacks für sie zubereiten, günstigen Wohnraum in unseren Wohnanlagen schaffen, Zimmer vermieten und vermitteln, Kindertagesstätten betreiben, soziale und psychologische Beratung anbieten und durch unser Kulturbüro kulturelle Aktivitäten initiieren und fördern. Auch die BAföG-Stelle und damit die Beratung und Antragsabwicklung im Bereich der Ausbildungsförderung gehören zum Studentenwerk.

Rechtsform

Das Studentenwerk ist weder eine Einrichtung der Hochschule, noch wird es von den Studierenden betrieben. Vielmehr sind wir eine eigenständige Organisation, nämlich eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gesetzlich festgelegt sind unsere Aufgaben im niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) und in unserer Satzung. Dort ist auch geregelt, dass unsere Arbeit als unabhängige „halbstaatliche” Einrichtung durch einen Verwaltungsrat und einen Vorstand beaufsichtigt wird. In diesen Aufsichtsgremien sind Beschäftigte der Hochschulen, Vertreterinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens und nicht zuletzt auch Studierende beteiligt, um die Tätigkeit des Studentenwerks zu lenken. Als modernes Dienstleistungsunternehmen sehen wir diese enge Anbindung an unsere „Kundschaft” als großen Vorteil – ermöglicht sie doch die direkte Rückkopplung und eine weitere Verbesserung des Angebots. Wir sind daher auch stets dankbar für Anregungen von Studierenden und Universitätsangehörigen.

Zuständigkeit

Das Zuständigkeitsgebiet des Studentenwerks OstNiedersachsen erstreckt sich über die ganze Region Ost-Niedersachsen. Betreut werden die Studierenden der Universitäten und Fachhochschulen mit Sitz in Braunschweig, Clausthal-Zellerfeld, Hildesheim, Lüneburg und Wolfenbüttel. Wir unterhalten darüber hinaus Einrichtungen in Buxtehude, Holzminden, Suderburg, Salzgitter und Wolfsburg, sodass wir insgesamt rund 60.000 Studierende versorgen. Das Studentenwerk OstNiedersachsen hat sich mit insgesamt 57 Mitgliedern im Dachverband Deutsches Studentenwerk e. V. zusammengeschlossen, das insbesondere in sozialpolitischen Fragen die Interessen von ca. 1,8 Millionen Studierenden in Deutschland vertritt.

Finanzierung

Alle Studierenden müssen bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung nachweisen, dass sie den so genannten Semesterbeitrag an die Hochschule entrichtet haben. Der Semesterbeitrag teilt sich auf in einen Verwaltungskostenbeitrag, der an das Land geht, den Beitrag für die Interessenvertretung der Studierenden (AStA) und den Studentenwerksbeitrag, der für die verschiedenen Standorte unterschiedlich hoch ausfällt (siehe Beitragssatzung).
Ähnlich wie bei der Versicherungspflicht handelt es sich auch hierbei um einen Zwangsbeitrag. Alle Studierenden sind also zu einer Art „Solidargemeinschaft” zusammengeschlossen, um durch relativ geringe Beiträge allen eine breite Palette von Service-Möglichkeiten zu sichern. Den größten Einnahmeposten, nämlich rund 63 %, erzielt das Studentenwerk aber durch eigene Einkünfte, insbesondere durch die Warenerlöse aus Mensen und Cafeterien sowie Mieteinnahmen. Das Land Niedersachsen erstattet die Kosten für Förderungsverwaltung (BAföG) und leistet eine Finanzhilfe, die sich an der Zahl der betreuten Studierenden und der Anzahl der in den Mensen verkauften Essen orientiert.

Organe des Studentenwerks

Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat, der Vorstand, der Geschäftsführer und die örtlichen Beiräte an den Standorten Braunschweig, Hildesheim und Lüneburg. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe sind in der Satzung (III. Abschnitt) festgelegt.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Ostfalia
Prof. Dr. Susanne Stobbe
Jakob Waldeck

TU Braunschweig
Prof. Dr. Knut Baumann
Fenja Ahrendt

HBK Braunschweig
Dr. Rainer Heuer
Eliana Djubi Helmholz

TU Clausthal
Prof. Dr. Heike Schenk-Mathes
Sascha Wolf

Stiftung Universität Hildesheim
Prof. Dr. Martin Schreiner (Vorsitzender)
Dinh Chien Do (stv. Vorsitzender)

HAWK
Prof. Dr. Wolfgang Viöl
Kira Margaritis

Leuphana-Universität Lüneburg
Christian Brei
Darwin Jessen

Hochschule 21
Marcus Hübner
Henrik Budde

Wirtschaft und Verwaltung
Oliver Syring
Marion Lenz

Beratende Mitglieder des Verwaltungsrats
Alle Vorstandsmitglieder und folgende Personen:
Sönke Nimz, Geschäftsführer STW ON
Cord von Frieling, stellv. Geschäftsführer STW ON
Götz Draeger, Personalratsvorsitzender STW ON
Anja Schulenburg, stellv. Personalratsvorsitzende STW ON

Mitglieder des Vorstands

Vorstandsvorsitz
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach

Studentische Mitglieder
Marc Dominik Bennett, TU Braunschweig
Michael Thiele, TU Clausthal
Lars Herrmann, Stiftung Universität Hildesheim
Philipp Barkewitz, Ostfalia

Nichtstudentische Mitglieder
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch, TU Clausthal
Elvi Thelen, Ostfalia
Dietmar Smyrek, TU Braunschweig
Dr. Johanna Jobst, Stiftung Universität Hildesheim

Beratende Mitglieder des Vorstands
Sönke Nimz, Geschäftsführer STW ON
Cord von Frieling, stellv. Geschäftsführer STW ON

Mitglieder der Regionalräte

Die Regionalräte bestehen jeweils aus den Vorstands- und Verwaltungsratsmitgliedern aus der jeweiligen Region, wobei die Verwaltungsratsmitglieder aus Wirtschaft und Verwaltung sowie der Vorstandsvorsitzende keiner Region zugeordnet sind. Hinzu kommt je Hochschule in der Region ein Vertreter oder eine Vertreterin des AStA. Sollte eine Hochschule mehrere Standorte haben, die unterschiedlichen Regionen zuzuordnen sind, kann sie Mitglieder nur in den Regionalrat entsenden, an dessen Standort sie die meisten Studierenden besitzt. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Regionalräte teil. Er oder sie kann sich vertreten lassen.