Verlängerung der Regelstudienzeit
11.02.2021Da auch das Sommersemester 2021 bestenfalls ein hybrides Semester – also ein Semester mit stark eingeschränktem Lehrbetrieb – wird, hat die Arbeitgemeinschaft Niedersächsischer Studentenwerke (ARGE) das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) gebeten, die Regelstudienzeit für ein weiteres, zweites Semester zu verlängern. Das hätte vor allem Auswirkungen auf die Dauer der BAföG-Leistungen, denn die Bezugsdauer ist im Regelfall an die Regelstudienzeit gekoppelt. Eine frühzeitige Entscheidung darüber ist sowohl für die Studierenden als auch die Studentenwerke wichtig: Die Studierenden brauchen jetzt ein Signal, damit sie für die kommenden Semester Planungs- und Finanzierungssicherheit durch einen verlängerten BAföG-Bezug haben. Durch eine schnelle Neuregelung würde zudem Doppelarbeit in den Abteilungen für Studienfinanzierung bei den Studentenwerken vermieden.
Studieren unter erschwerten Bedingungen
Große Teile der Lehre werden auch weiterhin auf digitale Formate in der Corona-Pandemie umgestellt; die Teilhabe an Lehrveranstaltungen findet überwiegend nicht mehr auf dem Campus statt. Prüfungen und Klausuren werden unter erschwerten Bedingungen durchgeführt und teilweise von den Hochschulen aus räumlichen Kapazitätsgründen verschoben. Hinzu kommen negative psychische Auswirkungen auf viele Studierende, selbst wenn die digitale Lehre gut organisiert ist. Aus diesen Gründen gibt es bereits in vielen anderen Bundesländern eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Dies sollte, bei einer im Grunde nach bundeseinheitlichen Förderung, auch für alle Bundeslänger gelten.