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Erstattung

Rückerstattung des Semesterbeitrags

Der Studentenwerksbeitrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden. Befreit werdet ihr, wenn ihr im Urlaubssemester seid oder an einer ausländischen Hochschule studiert, auch ohne Beurlaubung. Befreit werdet ihr jedoch nur, wenn ihr nachweislich mindestens 120 Tage während eines Semesters nicht am Studienort und dem jeweils angrenzenden Landkreis wohnt.

Reicht uns als Nachweis mit dem Befreiungsantrag folgende Dokumente ein:

  • Urlaubssemester: eine Meldebescheinigung oder eine Kopie des Personalausweises, aus der der Wohnsitz hervorgeht
  • Studium an einer ausländischen Hochschule: eine Bescheinigung, die euer Auslandsstudium und dessen Dauer nachweist

Ihr müsst euren Antrag innerhalb der folgenden Fristen einreichen:

  • bis 31.05. für das Sommersemester
  • bis 30.11. für das Wintersemester

Es erfolgt keine Rückerstattung für zurückliegende Semester. Für die genauen Bestimmungen schaut bitte in unsere Beitragssatzung. Die Satzung und die Antragsformulare findet ihr im Downloadbereich.