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Beratung

Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger*innen

08.04.2021
Angehende Studierende aus Familien mit Sozialleistungsbezug haben oftmals Schwierigkeiten, den zur Immatrikulation fälligen Semesterbeitrag aufzubringen – wir helfen!

Studieninteressierte, die unmittelbar vor der Immatrikulation an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen stehen und den ersten Semesterbeitrag nicht aufbringen können, können sich um ein Semesterbeitragsstipendium des Studentenwerk OstNiedersachsen bewerben.

Angehende Studierende, die selbst oder als Familie soziale Leistungen, wie die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben oftmals Schwierigkeiten, den zur Immatrikulation fälligen Semesterbeitrag aufzubringen.

Das Studentenwerk OstNiedersachsen füllt diese Lücke aus und stellt Betroffenen Semesterbeitragsstipendien für Studienanfänger*innen, die sich an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen immatrikulieren, in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags zur Verfügung.

Um weitere Information zu erhalten und den Antrag zu stellen, nehmt bitte Kontakt mit unseren Sozialberatungsstellen auf: